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Neben der Frage nach den Erfolgsaussichten in der Sache ist die Frage nach den Kosten die zweit wichtigste. Wir klären vor Mandatsübernahme ausführlich auf, welche Kosten zu erwarten sind.

Wir bitten unsere potentiellen Mandanten, sich generell zunächst einmal telefonisch an uns zu wenden. Nach der ersten knappen Fallschilderung erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung zu den zu erwartenden Rechtsanwaltsgebühren.

Erst bei der späteren Beratung fällt eine Gebühr an. Wir rechnen soweit möglich nach den gesetzlichen Gebühren ab und weichen nur bei besonders aufwändigen Fällen von der Mittelgebühr ab. Im Rahmen der Erstberatung können wir Ihnen auch eine detaillierte Auskunft über die zu erwartenden weiteren Gebühren geben. Unsere Stundensätze liegen zwischen € 150 und 250 netto. Dabei rechnen wir nach Viertelstunden ab und belegen Ihnen jede Tätigkeit mit Datum und Uhrzeit.

Nichtanwaltliche Tätigkeiten des Sekretariats und kurze Telefonate oder Mails bleiben selbstverständlich ohne Berechnung. Als kleinere Kanzlei mit relativ niedrigen Kosten, können wir Ihnen günstige Stundensätze anbieten und dabei Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse berücksichtigen.

Letztlich aber gilt, wann immer Sie wissen möchten, wie viel Ihre Beratung, Ihr Vertragsentwurf oder Ihr Verfahren kostet: Rufen Sie uns einfach kostenlos an.

                             

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