HONORAR
Neben der Frage nach den Erfolgsaussichten in der Sache ist
die Frage nach den Kosten die zweit wichtigste. Wir klären
vor Mandatsübernahme ausführlich auf, welche Kosten
zu erwarten sind.
Wir bitten unsere potentiellen Mandanten, sich generell zunächst
einmal telefonisch an uns zu wenden. Nach der ersten knappen Fallschilderung
erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung
zu den zu erwartenden Rechtsanwaltsgebühren.
Erst bei der späteren Beratung fällt eine Gebühr
an. Wir rechnen soweit möglich nach den gesetzlichen Gebühren
ab und weichen nur bei besonders aufwändigen Fällen
von der Mittelgebühr ab. Im Rahmen der Erstberatung können
wir Ihnen auch eine detaillierte Auskunft über die zu erwartenden
weiteren Gebühren geben. Unsere Stundensätze liegen
zwischen € 150 und 250 netto. Dabei rechnen wir nach Viertelstunden
ab und belegen Ihnen jede Tätigkeit mit Datum und Uhrzeit.
Nichtanwaltliche Tätigkeiten des Sekretariats und kurze Telefonate
oder Mails bleiben selbstverständlich ohne Berechnung. Als
kleinere Kanzlei mit relativ niedrigen Kosten, können wir
Ihnen günstige Stundensätze anbieten und dabei Ihre
Vermögens- und Einkommensverhältnisse berücksichtigen.
Letztlich aber gilt, wann immer Sie wissen möchten, wie viel
Ihre Beratung, Ihr Vertragsentwurf oder Ihr Verfahren kostet:
Rufen Sie uns einfach kostenlos
an.
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